Coronavirus:
Aufhebung der Corona-Schutzmassnahmen
Ausnahmen:
Tagesstern
Der Bundesrat hat per 1. April 2022 die Corona-Schutzmassnahmen vollständig aufgehoben.
Das bedeutet, dass nun auch die Richtlinien zum Umgang mit am Coronavirus erkrankten Personen in Kitas und den Tagesstrukturen nicht mehr gelten: Es gibt keine COVID-19 spezifischen Ausschlüsse von erkrankten Personen mehr. Es gelten wieder die allgemeinen «Richtlinien über den Besuch der Schule, des Kindergartens und der Kita bei infektiösen Krankheiten», die bereits vor der Pandemie galten und die nun wieder zum Tragen kommen.
Kranke Kinder können die Kita/den Tagesstern wieder besuchen, wenn sie mindestens 24 Stunden fieberfrei (ohne fiebersenkende Medikamente; <38,5°C im Po oder Ohr gemessen; <38,0°C unter der Achsel oder im Mund gemessen) und nicht sichtlich krank (reduzierter Allgemeinzustand) sind. Leichte Symptome wie Schnupfen, Halsweh, leichter Husten können toleriert werden. Dies entspricht den Regeln, die bereits vor der Pandemie galten und die nun wieder zum Tragen kommen.
Mitarbeitende und Eltern tragen in unseren Betrieben keine Masken mehr.
Ausnahmen
In Ausnahmefällen, wenn der Krankenstand im Betrieb wieder hoch ist, können bestimmte Massnahme temporär wieder eingeführt werden. Darüber entscheidet die jeweilige Pädagogische Leitung des Betriebs.
Um dennoch das zukünftige Ansteckungsrisiko zu minimieren, halten wir an folgenden Massnahmen fest:
- Wir lüften mehrmals täglich
- Wir halten Abstand zueinander
- Wir niesen und husten in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
- Wir waschen uns gründlich die Hände und desinfizieren weiterhin bestimmte Flächen
Anlässe/Ausflüge
Elternanlässe können wieder normal stattfinden.
Ausflüge und Anlässe mit den Kindern können wieder normal durchgeführt werden.
Aktuelle Informationen von kibesuisse finden Sie hier: www.kibesuisse.ch/merkblatt/corona/