Anfrage / Kündigung

Anfrage

Sind Sie interessiert an einem Betreuungsplatz für Ihr Kind in den Tagesstrukturen Brugg? Hier können Sie eine unverbindliche Anfrage starten.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Neuanmeldung eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 50.00 erhoben wird. Wir danken für Ihr Verständnis.

Subventionen der Stadt Brugg

Sämtliche Betreuungsmodule werden von der Stadt Brugg subventioniert. Die ZAG-Tage und die Schulferienbetreuung werden ebenfalls von der Stadt Brugg subventioniert. Dies gilt auch für die Kinder, welche den Tagesstern sonst nicht regelmässig besuchen. Subvensionsberechtigt sind Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Brugg, deren Kinder ebenfalls in Brugg wohnen.

Um die Subventionen geltend zu machen, müssen Sie der Stadt alle erforderlichen Unterlagen (Antrag Subventionen/Vollmacht) bis zum Eintritt in den Tagesstern einreichen. Später eingereichte Gesuche werden erst im Folgemonat berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf rückwirkende Tarifanpassungen. Hier finden Sie den Subventionsantrag der Stadt Brugg.

Kündigung

Bitte beachten Sie, dass der Betreuungsvertrag jeweils auf Ende eines Monats mit einer dreimonatigen Frist schriftlich gekündigt werden kann.

Auf den 30. Juni ist jeweils keine Kündigung möglich, da die Ferien in den Monatspauschalen bereits abgezogen sind.

Bei den Schülern der sechsten Klasse, erlischt der Betreuungsvertrag mit dem letzten Schultag automatisch.

Ohne rechtzeitige Kündigung oder Änderungsmitteilungen verlängert sich der Vertrag Ende Schuljahr stillschweigend.